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IBRRS 2021, 0476; VPRRS 2021, 0036
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Kostenentscheidung kann nachgeholt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2020 - Verg 43/18

Eine in der Beschwerdeinstanz unterbliebene Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer kann vom Vergabesenat ohne Fristbindung durch gesonderten Beschluss nachgeholt werden.

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