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IBRRS 2021, 0560; IMRRS 2021, 0208; IVRRS 2021, 0102
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Wie ist ein der Rechtsbeschwerde unterliegender Beschluss zu begründen?

BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZB 41/20

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen. Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben.*)

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