Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 0619; IMRRS 2021, 0230
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Wiedereinsetzung trotz Organisationsverschuldens?

BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZB 86/19

Ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten steht einer Wiedereinsetzung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung (hier: Kontrolle der Unterzeichnung ausgehender Schriftsätze vor deren Absendung) Vorsorge dafür getroffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist - trotz des Versehens des Rechtsanwalts - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12.12.1984 - IVb ZB 103/84, NJW 1985, 1226, und vom 15.02.2006 - XII ZB 215/05, Rz. 8 f., IBRRS 2006, 4856 = NJW 2006, 1205). Versagt diese Kontrolle, ist ein Rückgriff auf ein Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung ausgeschlossen (Anschluss an BGH, Urteil vom 06.12.1995 - VIII ZR 12/95, IBRRS 1995, 0615 = NJW 1996, 998, 999, und Beschluss vom 15.07.2014 - VI ZB 15/14, Rz. 9, IBRRS 2014, 2329 = NJW 2014, 2961 m.w.N.).*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2021, 273