OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2020 - 6 W 115/19
Nutzt ein Prozessbevollmächtigter zur Einreichung einer Rechtsmittelschrift (hier: Beschwerdeschrift) ein Telefaxgerät in einer Autobahnraststätte, ohne sich vorher über dessen ordnungsgemäße Bedienung zu informieren und das Gerät auf seine einwandfreie Funktion hin zu überprüfen, verschuldet er es, wenn die Rechtsmittelfrist versäumt wird, weil das Fax nur unvollständig übermittelt wird.
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