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IBRRS 2020, 1775
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Ab wann verjährt der Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherheit?

OLG Köln, Urteil vom 17.06.2020 - 11 U 186/19

1. Die Verjährung des Anspruchs auf Stellung einer Sicherheit nach § 650f BGB beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

2. Der Anspruch entsteht erst mit dem Verlangen der Sicherheit und nicht bereits mit Abschluss des Bauvertrags.

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