BGH, Urteil vom 27.05.2020 - XII ZR 107/17
Die in einem notariell beurkundeten Angebot auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück erteilte Auflassungsvollmacht ist im Fall der Formnichtigkeit des Angebots im Zweifel ebenfalls unwirksam. Anders liegt es, wenn eine Partei die andere unwiderruflich zur Auflassung bevollmächtigt hat, um so die Vollziehung des Vertrags - und damit die Heilung der Formnichtigkeit des gesamten Vertrags - zu sichern (im Anschluss an BGH, Urteile vom 19.12.1963 - V ZR 121/62, WM 1964, 182; vom 30.10.1987 - V ZR 144/86, NJW-RR 1988, 348, und vom 17.03.1989 - V ZR 233/87, NJW-RR 1989, 1099).*)
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