AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 24.01.2020 - 980b C 17/19 WEG
1. Die Eigentümerversammlung hat die Kompetenz zu beschließen, dass einzelne Eigentumseinheiten vermessen werden.
2. Der Wortlaut eines Beschlusses darf zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen, sofern das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist.
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