VGH Bayern, Beschluss vom 12.01.2021 - 21 C 20.2062
Bei einer Klagerücknahme in der Hauptsache ist der Zugang der Klagerücknahme beim Verwaltungsgericht für die Frist zur Streitwertbeschwerde maßgeblich. Der Einstellungsbeschluss hat nur deklaratorische Wirkung.
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