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IBRRS 2021, 0701; IMRRS 2021, 0258; IVRRS 2021, 0128
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Beiladung dient nicht interner Interessenabstimmung!

VG Magdeburg, Beschluss vom 04.02.2021 - 3 B 278/20

Die Beiladung einer anderen Behörde desselben am Verfahren beteiligten Rechtsträgers ist ausgeschlossen.*)

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