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IBRRS 2021, 0682
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Städtebaurecht ist wettbewerbsneutral!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.02.2021 - 2 K 18/19

1. Das Interesse an Schutz vor Konkurrenz durch andere Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe ist grundsätzlich nicht abwägungserheblich.*)

2. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Durchführungsvertrags gem. § 12 Abs. 1 BauGB oder auf Erlass eines dem Vorhabenträger günstigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 1032 (nur online)