OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.02.2021 - 2 K 18/19
1. Das Interesse an Schutz vor Konkurrenz durch andere Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe ist grundsätzlich nicht abwägungserheblich.*)
2. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Durchführungsvertrags gem. § 12 Abs. 1 BauGB oder auf Erlass eines dem Vorhabenträger günstigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans.*)
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