OLG München, Beschluss vom 23.11.2020 - Verg 7/20
1. Konzernverbundene Unternehmen sind wegen eines Verstoßes gegen die Loslimitierung auszuschließen, wenn sich aus dem für jeden Bieter erkennbaren Zweck der Loslimitierung eindeutig ergibt, dass konzernverbundene, abhängige Unternehmen als "ein" Bieter im Sinne der Bekanntmachung gelten.
2. Dies ist nicht der Fall, wenn die Konzernverbundenheit nicht zu einer drohenden wirtschaftlichen Abhängigkeit des Auftraggebers führt.