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IBRRS 2021, 0590; IMRRS 2021, 0220; IVRRS 2021, 0108
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Vom Gericht verpflichteter Dritte ist wie Zeuge zu entschädigen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.2021 - 6 W 82/18

Der nach § 142 Abs. 1 ZPO vom Gericht verpflichtete Dritte ist nach § 23 JVEG wie ein Zeuge zu entschädigen. Damit kann er lediglich Erstattung der in §§ 19 ff. JVEG genannten Aufwendungen verlangen. Einen Anspruch auf Festsetzung der durch einen als Rechtsbeistand beigezogenen Rechtsanwalt gegen die unterliegende Partei hat er dagegen nicht.*)

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