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IBRRS 2021, 0628; IMRRS 2021, 0240; IVRRS 2021, 0117
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Anforderungen an eine wirksame Streitverkündung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2021 - 29 U 166/19

1. Nur die zulässige Streitverkündung hat verjährungshemmende Wirkung (BGH, IBR 2008, 87).

2. Eine Streitverkündungsschrift muss das volle Rubrum, die Lage des Rechtsstreits und den Grund der Streitverkündung enthalten.

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