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IBRRS 2021, 0517
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Auftragnehmer kann oder will nicht leisten: Auftraggeber kann fristlos kündigen!

OLG Celle, Urteil vom 26.09.2019 - 5 U 40/19

Ein Bauvertrag kann vom Auftraggeber fristlos gekündigt werden, wenn der Auftragnehmer nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Leistung vertragsgemäß auszuführen.

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