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IBRRS 2021, 0644; IMRRS 2021, 0235
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Abtretung von Mängelansprüchen befreit Bauträger nicht von der Mängelhaftung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2020 - 6 O 141/20

Keine nachrangige Haftung des Bauträgers gegenüber dem Bauherrn, wenn im Vertrag der mögliche Durchgriff wegen Baumängeln auf Nachunternehmer durch eine "Abtretung sicherungshalber" geregelt ist.*)

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