LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2020 - 6 O 141/20
Keine nachrangige Haftung des Bauträgers gegenüber dem Bauherrn, wenn im Vertrag der mögliche Durchgriff wegen Baumängeln auf Nachunternehmer durch eine "Abtretung sicherungshalber" geregelt ist.*)
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