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IBRRS 2021, 0642; IMRRS 2021, 0233; IVRRS 2021, 0115
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Wann muss Berufungsgericht Zeugen erneut vernehmen?

BGH, Beschluss vom 27.01.2021 - XII ZR 21/20

Das Berufungsgericht ist zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen Glaubwürdigkeit anders beurteilen oder dessen Aussage anders verstehen will als die Vorinstanz. Unterlässt es dies, verletzt es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (im Anschluss an Senatsbeschlüsse, IBR 2012, 1273 - nur online, und IBR, 2021, 54).*)

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