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IBRRS 2021, 0653; IMRRS 2021, 0239; IVRRS 2021, 0116
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Mehrere Streitgenossen unterliegen: Rechtsmittelführer ist eindeutig anzugeben!

BGH, Beschluss vom 12.11.2020 - V ZB 32/20

Sind mehrere Streitgenossen erstinstanzlich unterlegen und legt ihr Anwalt Berufung ein, ohne innerhalb der Berufungsfrist anzugeben, wer Rechtsmittelkläger ist, kann die erforderliche Klarheit über die Person des Rechtsmittelführers nicht allein aus dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil gewonnen werden.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 274