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IBRRS 2021, 0645; IMRRS 2021, 0236
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Mögliche Zugangsbeschränkungen wegen Corona führen nicht zu nichtigen Beschlüssen

AG Dortmund, Urteil vom 19.11.2020 - 514 C 88/20

In Corona-Zeiten ist nicht von einer Nichtigkeit der Beschlussfassung deswegen auszugehen, wenn hypothetisch bei einer Vollversammlung der Wohnungseigentümer einem oder mehreren Eigentümern der Zugang nicht möglich gewesen wäre, ohne einen Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung darzustellen. Andererseits ist zur Überzeugung des Gerichts nicht nur auf die tatsächliche Teilnehmerzahl abzustellen, sondern auf die zu erwartenden Teilnehmer.

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