AG Bautzen, Urteil vom 11.09.2020 - 20 C 207/19
Ein Anspruch auf Kostenerstattung für den Austausch der kompletten Schließanlage und nicht nur für eine Nachfertigung des verlorenen Schlüssels besteht nur dann, wenn eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Dritte besteht.
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