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IBRRS 2024, 0984; IMRRS 2024, 0463
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Kosten von Erhaltungsmaßnahmen sind nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt

LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2023 - 25 S 60/22

Nach der Neufassung des WEG ist die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Kosten von Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt. Vielmehr können die Wohnungseigentümer nunmehr auch beschließen, dass die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen auch generell nach einem anderen Verteilungsschlüssel abgerechnet werden.

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