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IBRRS 2024, 0964; IMRRS 2024, 0452
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Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung: Nachweis nur per Versammlungsprotokoll

KG, Beschluss vom 01.08.2023 - 1 W 380/22

Zum Nachweis der Beschlussfassung gegenüber dem Grundbuchamt, dass eine im Grundbuch eingetragene Veräußerungsbeschränkung aufgehoben und gelöscht werden soll, bedarf es der Niederschrift, die gem. § 24 Abs. 6 WEG über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse aufzunehmen ist und die auch als Versammlungsprotokoll bezeichnet wird; eine bloße schriftliche Wiedergabe des Beschlussinhalts genügt zum Nachweis von dessen Zustandekommen nicht.

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