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IBRRS 2024, 1318; IMRRS 2024, 0539
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Keine Werbung mit zurückgezogenem Test der Stiftung Warentest!

LG Mannheim, Urteil vom 20.10.2023 - 14 O 14/23

Händler dürfen ein Produkt (hier Türschloss) nicht mit einem Testurteil der Stiftung Warentest bewerben, wenn dieses durch die Stiftung Warentest aufgrund der Produktwarnung des BSI wegen bekanntgewordener Sicherheitslücken des Produkts zurückgezogen worden ist.

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