Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 3611; VPRRS 2022, 0282
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

VK Rheinland, Beschluss vom 18.11.2022 - VK 35/22

1. Ein Nachprüfungsantrag kann formwirksam über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach gestellt werden.*)

2. Bei der Auslegung widersprüchlicher Vergabebedingungen müssen sich Bewerber bzw. Bieter fragen, was die Vergabestelle aus ihrer Interessenlage heraus wirklich gewollt hat.*)

3. Unaufklärbare Widersprüche in Vergabebedingungen sind grundsätzlich als Vergabeverstoß erkennbar.*)

Dokument öffnen Volltext 2 Beiträge