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IBRRS 2021, 1714; VPRRS 2021, 0138
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Einzelne LV-Positionen gekürzt: Neuausschreibung erforderlich?

VK Bund, Beschluss vom 06.05.2021 - VK 2-33/21

1. Die Vorschrift des § 132 GWB über Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit findet auch gegenüber Sektorenauftraggebern Anwendung.

2. Eine 90%-ige Reduzierung einzelner Positionen eines Leistungsverzeichnisses ist nicht wesentlich, wenn die Reduktion des Angebotspreises aufgrund des verminderten Leistungsumfangs bei deutlich unter 10% liegt.

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