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IBRRS 2023, 1441; IMRRS 2023, 0653; IVRRS 2023, 0249
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Voraussetzungen für Sicherheitsleistung nach § 17 Abs. 4a BImSchG?

VGH München, Urteil vom 19.03.2021 - 22 B 20.1347

Zu den Voraussetzungen der Festsetzung einer Sicherheitsleistung nach § 17 Abs. 4a BImSchG, insbesondere zu der Berücksichtigung einer Sicherungsübereignung eines auf dem Betriebsgrundstück des Abfallentsorgers befindlichen Bauwerks an dessen Vermieter, wenn die Sicherungsübereignung (auch) der Absicherung von im Insolvenzfall möglicherweise anfallenden Entsorgungskosten dient.*)

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