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IBRRS 2022, 0174
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Kein Abwehranspruch gegen unzulässiges Bauvorhaben im Außenbereich!

VGH Bayern, Beschluss vom 02.09.2021 - 9 CE 21.1715

Ein Nachbar hat weder einen generellen Anspruch auf Einhaltung des richtigen Verwaltungsverfahrens noch besteht ein allgemeiner Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Bauvorhaben.

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