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IBRRS 2022, 0084
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Kein Anspruch auf Freihaltung des Baumwurfbereichs!

VGH Bayern, Beschluss vom 16.12.2021 - 15 CS 21.2578

1. Eine Baugenehmigung kann die Rechte eines Nachbarn verletzen, wenn diese hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Fragen unbestimmt ist und daher im Fall der Umsetzung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten möglich wird.

2. Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und/oder der Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.

3. Der Eigentümer eines Waldgrundstücks wird nicht allein aufgrund von Haftungsrisiken in der bodenrechtlichen Nutzungsmöglichkeit seines Waldgrundstücks eingeschränkt. Auch ist eine forstwirtschaftliche Nutzung dadurch nicht ausgeschlossen.

4. Trotz möglicherweise steigender Haftungsrisiken besteht regelmäßig auch kein Anspruch auf Freihaltung des Baumwurfbereichs von jeglicher Bebauung; es obliegt vielmehr dem Waldeigentümer, einen den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht genügenden Zustand zu schaffen, da Waldeigentümer immer damit rechnen müssen, dass die ihrem Wald benachbarten Grundstücke auf eine Weise genutzt werden, die für sie Wirtschaftserschwernisse und erhöhte Haftungsrisiken mit sich bringen.

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