VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2021 - 5 S 1214/18
1. Stellplätze im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sind nach dem insoweit heranzuziehenden baden-württembergischen Landesrecht stets nicht überdacht.*)
2. Überdachte Stellplätze, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen, sind Carports. Diese sind als Garagen im Sinne des § 2 Abs. 8 Satz 2 LBO-BW einzustufen.*)
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