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IBRRS 2023, 1452; IMRRS 2023, 0660; IVRRS 2023, 0243
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Rechtsanwaltskosten sind von Behörden innerhalb 4 Wochen zu begleichen!

VG Kassel, Beschluss vom 10.05.2023 - 1 N 2021/22

In analoger Anwendung des § 882a ZPO beträgt die bei Behörden angemessene Zahlungsfrist für die Begleichung von Rechtsanwaltskosten vier Wochen.*)

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