OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.08.2021 - 1 LA 80/21
Jedenfalls dann, wenn der Ehegatte erstinstanzlich nicht lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt, sondern diese als Einzelrichter allein verantwortet hat, begründet dies den Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit des Rechtsmittelrichters.*)
Volltext