Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 2724; IMRRS 2021, 0996; IVRRS 2021, 0425
IconAlle Sachgebiete
Zufahrtsrecht auf Bundesstraße nur für direkte Anlieger?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.08.2021 - 7 LB 16/21

Einer Klage auf Verpflichtung zur Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung einer Zufahrt auf eine Bundesstraße nach § 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Grundstück, für das die Zufahrt genehmigt werden soll, nicht unmittelbar an die Bundesstraße grenzt, sondern von dieser durch das Grundstück eines Dritten getrennt ist, für das der die Zufahrt Begehrende kein Überfahrtsrecht innehat. Anders verhält es sich insbesondere dann, wenn der Dritte für das von der Bundesstraße „abgetrennte“ Grundstück eine ein Überfahrtsrecht beinhaltende beschränkte persönliche Dienstbarkeit an seinem Grundstück bestellt hat.*)

Dokument öffnen Volltext