OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.11.2022 - 1 ME 70/22
1. Ordnet die Bauaufsichtsbehörde gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 NBauO die Erbringung von Nachweisen der Tragfähigkeit des Baugrunds von Nachbargrundstücken an, erstreckt sich die Legalisierungswirkung der Baugenehmigung auch auf diese Tragfähigkeit.*)
2. Die angeordnete Prüfung von Nachweisen der Tragfähigkeit ist Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens und muss daher grundsätzlich vor Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen sein.*)
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