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IBRRS 2022, 3522; IMRRS 2022, 1547
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Mängelansprüche geltend gemacht: Keine Berufung auf fehlende Abnahme!

OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2022 - 1 U 42/21

1. Aus der Verjährung des werkvertraglichen Erfüllungsanspruchs im Bauträgervertrag folgt nicht notwendig auch eine Verjährung der Gewährleistungsansprüche, die erst mit der Abnahme beginnt. Auf das Fehlen einer den Verjährungsbeginn auslösenden Abnahme kann sich der Erwerber aber ausnahmsweise dann nicht berufen, wenn er in der Vergangenheit erfolgreich Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hat. Das gilt auch dann, wenn es an einer Abnahme fehlt, weil sich eine Abnahmeklausel im Bauträgervertrag als unwirksam herausstellt.*)

2. Die Kosten der Instandhaltung des von dem Bauträger erstellten Werks hat der Erwerber unabhängig von der Wirksamkeit der Abnahme ab Übergabe zu tragen.*)

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Dokument öffnen IBR 2023, 134