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IBRRS 2022, 3535; IMRRS 2022, 1551; IVRRS 2022, 0544
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Teil-Anerkenntnisurteil und Klagerücknahme: Einheitliche Kostenentscheidung!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.10.2022 - 8 U 2010/22

Über die Kosten des Rechtsstreits ist einheitlich durch (Kostenschluss-)Urteil zu entscheiden, wenn bereits ein Teil-Anerkenntnisurteil ergangen ist und die restliche Klage später zurückgenommen wird. Statthaftes Rechtsmittel gegen eine in dieser Form getroffene Kostenentscheidung ist einzig die sofortige Beschwerde.*)

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