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IBRRS 2021, 1723
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Abschlagsrechnung nicht bezahlt: Keine "Flucht in die Schlussrechnung"!

OLG Köln, Urteil vom 24.03.2021 - 16 U 236/19

Macht der Auftragnehmer in Bezug auf die Nichtzahlung seiner Abschlagsrechnung wegen der zweckwidrigen Verwendung von Baugeld einen Schadensersatzanspruch geltend, kann der - zwischenzeitlich insolvente - Baugeldempfänger diesem Anspruch nicht entgegenhalten, es fehle an einem kausalen Schaden, weil die Abschlagsrechnung mit der Schlussrechnung ihre Wirkung verloren habe, die Zahlung auf die Schlussrechnung aber insolvenzrechtlich anfechtbar sei.

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