OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2022 - 11 W 50/21
Im Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenbeschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO ist für die Erhebung der Hauptsacheklage der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgeblich; die Kostenentscheidung ist aufzuheben, wenn der Antragsteller des Beweisverfahrens die Klage vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts noch erhebt.*)
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