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IBRRS 2023, 1411; IMRRS 2023, 0636
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Vertragserklärung kann bis zum Zugang der Bürgschaftsurkunde widerrufen werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2023 - 26 U 35/22

Ein Widerruf der Vertragserklärung des Bürgen ist nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB möglich, wenn dem Gläubiger der Widerruf entweder vor der Bürgschaftsurkunde oder aber zeitgleich mit der Bürgschaftsurkunde zugeht.*)

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