OLG Frankfurt, Urteil vom 18.10.2022 - 24 U 18/22
Soll eine Abtretung allein mit einem notariell beglaubigten Dokument bewiesen werden, in welchem der separate Abschluss eines nicht vorgelegten Abtretungsvertrags behauptet wird, muss aus dem Dokument hervorgehen, dass auch die eingeklagte Forderung von der Beglaubigung umfasst war.*)
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