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IBRRS 2022, 0124; IMRRS 2022, 0067; IVRRS 2022, 0020
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Klageerhebung durch Aufrechnung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2021 - 21 W 112/21

Die Geltendmachung einer Restwerklohnforderung, der Mängel entgegenstehen können, die Gegenstand des selbständigen Beweissicherungsverfahrens sind, mittels hilfsweiser Aufrechnung ist ausreichend, um dem Erfordernis einer Klageerhebung i.S.v. § 494a ZPO zu genügen.*)

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