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IBRRS 2021, 2701; IMRRS 2021, 0991; IVRRS 2021, 0420
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Zutritt zum Sitzungssaal nur mit negativem Coronatest!

OLG Celle, Beschluss vom 02.08.2021 - 2 Ws 230/21

Die sitzungspolizeiliche Generalklausel des § 176 GVG ermächtigt den Vorsitzenden, den Zutritt zum Sitzungssaal vom Nachweis einer negativen Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 abhängig zu machen. Eine entsprechende Anordnung kann auch gegenüber geimpften Personen verhältnismäßig sein.*)

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