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IBRRS 2023, 1427; IMRRS 2023, 0643; IVRRS 2023, 0240
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Sachverständiger Zeuge wird wie normaler Zeuge entschädigt!

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.05.2023 - L 5 AR 2/23

1. Sachverständige Zeugen sind grundsätzlich wie Zeugen zu entschädigen.*)

2. Der Antrag auf Erstattung von Fahrkosten kann innerhalb der Dreimonatsfrist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG noch korrigiert bzw. ergänzt werden.*)

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