LG Hannover, Urteil vom 03.11.2021 - 17 S 55/21
1. Duldet die Gemeinde eine unzulässige Nutzung der Mietsache, kann der Mieter keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
2. Die Ankündigung der Nutzungsuntersagung durch die Gemeinde ist nicht ausreichend.
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