Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 0157; IMRRS 2022, 0081
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Einbruchdiebstahl hat fristlose Kündigung ohne Abmahnung zur Folge

LG Freiburg, Beschluss vom 18.05.2021 - 3 T 40/21

Begeht ein Mieter in einer betreuten Seniorenwohnanlage einen Einbruchdiebstahl, so ist eine fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 1 BGB ohne vorherige Abmahnung zulässig. § 314 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. Für die Rechtsverteidigung gegen die Kündigung ist Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten zu versagen.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2022, 1002 (nur online)