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IBRRS 2022, 0110; IMRRS 2022, 0059
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Kein Rücknahmewille - keine Nutzungsentschädigung

LG Berlin, Urteil vom 15.07.2021 - 65 S 1/21

Die Zahlung der Nutzungsentschädigung soll Druck auf den Mieter ausüben, die Mietsache zurückzugeben; sie erleichtert dem Vermieter die Verfolgung seines Rückgabeanspruchs. Dessen bedarf er aber nicht, wenn der Vermieter - aus welchen Gründen auch immer - die Rückgabe gar nicht verlangt, ihm also ein Rücknahmewille fehlt.

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