Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2023, 1309
IconAlle Sachgebiete
Gebietsübergreifender Bebauungsplan nur durch einen Planungsverband!

BVerwG, Beschluss vom 28.02.2023 - 4 BN 10.22

Ein gemeinsamer gebietsübergreifender Bebauungsplan zweier Gemeinden kann nur durch einen Planungsverband nach § 205 Abs. 1 BauGB oder einen dem Planungsverband in der Organisationsform gleichwertigen Zusammenschluss i.S.v. § 205 Abs. 6 BauGB erlassen werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17.05.2018 - 4 CN 9.17, IBRRS 2018, 2541).*)

Dokument öffnen Volltext