BGH, Urteil vom 07.11.2022 - VIa ZR 737/21
Die Zulässigkeit der Berufung kann offenbleiben, wenn das Revisionsgericht formell rechtskräftig abschließend auf ihre Unbegründetheit erkennen kann, ohne dass schutzwürdige Interessen der Parteien entgegenstehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 82/09, IBRRS 2010, 0795 = IMRRS 2010, 0518).*)
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