Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2023, 1341; IMRRS 2023, 0680; IVRRS 2023, 0253
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Keine überspannten Substanziierungsanforderungen an die Nachtragsberechnung!

BGH, Beschluss vom 29.03.2023 - VII ZR 59/20

1. Für die Abgrenzung, welche Arbeiten von der vertraglich vereinbarten Leistung erfasst sind und welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind, kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an.

2. Welche Leistungen durch die Leistungsbeschreibung erfasst sind, ist durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien zu ermitteln. Dabei sind das gesamte Vertragswerk und dessen Begleitumstände zu Grunde zu legen. Dazu gehören auch im Rahmen einer Ausschreibung vorgelegte Planungen.

3. Das Tatsachengericht muss auch die im Rahmen der Ausschreibung vorgelegten Unterlagen bei der Auslegung des Vertrags berücksichtigen und den angebotenen Sachverständigenbeweis zu einer technischen Frage erheben.

4. Zu den Substanziierungsanforderungen an einen aus der Urkalkulation herzuleitenden Mehrvergütungsanspruch.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2023, 380