BGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 223/20
Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten zu achten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen (Fortführung BGH, Urteil vom 17.01.2002 - IX ZR 182/00, IBRRS 2002, 0127).*)
Volltext