BGH, Beschluss vom 29.09.2022 - IX ZA 10/22
Ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter kann anwaltliche Tätigkeiten für die Masse nicht über seine Vergütung als Verwalter bezahlt bekommen. Er kann seine Gebühren und Auslagen ohne vorherige gerichtliche Festsetzung aus der Masse entnehmen. Dabei handele es sich um Masseverbindlichkeiten und nicht um Kosten des Insolvenzverfahrens.
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