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IBRRS 2022, 3366; IMRRS 2022, 1574; IVRRS 2022, 0560
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Anwaltsvergütung des als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters nicht durch Insolvenzgericht festsetzbar

BGH, Beschluss vom 29.09.2022 - IX ZA 10/22

Ein als Rechts­an­walt zu­ge­las­se­ner In­sol­venz­ver­wal­ter kann an­walt­li­che Tä­tig­kei­ten für die Masse nicht über seine Ver­gü­tung als Ver­wal­ter be­zahlt be­kom­men. Er kann seine Ge­büh­ren und Aus­la­gen ohne vor­he­ri­ge ge­richt­li­che Fest­set­zung aus der Masse ent­neh­men. Dabei han­de­le es sich um Mas­se­ver­bind­lich­kei­ten und nicht um Kos­ten des In­sol­venz­ver­fah­rens.

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