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IBRRS 2021, 2752
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My home is my castle: Architektenbesuch abgewehrt!

BGH, Urteil vom 29.04.2021 - I ZR 193/20

Die in Musterverträgen zu Gunsten von Architekten verwendete Klausel

"Der Auftragnehmer ist berechtigt - auch nach Beendigung dieses Vertrags - das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen."

ist gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie bei der gebotenen objektiven Auslegung den Vertragspartner des Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.*)

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